Erwerbsberechtigung - Unterschiedliche Anforderungen je nach Status Jäger vs. Sportschützen

Sorgfältig recherchierte Informationen – aber keine Rechtsberatung

Voraussetzungen, Ablauf und wichtige Tipps

Der Erwerb von Schusswaffen in Deutschland ist streng geregelt und unterliegt dem Waffengesetz. Jäger und Sportschützen benötigen eine Erwerbsberechtigung, um Waffen legal kaufen und besitzen zu dürfen. Diese Berechtigung wird entweder in Form einer Waffenbesitzkarte oder als Jagdschein erteilt. Während Sportschützen die grüne oder gelbe Waffenbesitzkarte beantragen müssen, reicht Jägern ein gültiger Jagdschein, der nach bestandener Jägerprüfung in Verbindung mit einer Jagdhaftpflichtversicherung ausgestellt wird. Für Sportschützen gelten dabei andere Voraussetzungen. Sie müssen mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem anerkannten Schützenverein sein, regelmäßig trainieren und über den Verein sowie den Verband einen Bedürfnisnachweis erbringen. Für den Erwerb von Kleinkaliberwaffen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, für großkalibrige Waffen ist in der Regel ein Alter von mindestens 21 Jahren erforderlich. Zusätzlich überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses. Auch eine bestandene Waffensachkundeprüfung ist Pflicht, ebenso wie der Nachweis einer sicheren Aufbewahrung in einem geprüften Waffenschrank. Bei Jägern verläuft der Weg etwas anders. Zentrale Voraussetzung ist die erfolgreiche Jägerprüfung, die theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und eine Schießprüfung umfasst. Erst nach dem Bestehen kann der Jagdschein beantragt werden. Auch hier sind Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit und der Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Für beide Gruppen gelten die gleichen strengen Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung der Waffen. Die Beantragung der Erwerbsberechtigung erfolgt über die zuständige Waffen- oder Jagdbehörde. Dafür müssen alle relevanten Unterlagen wie Führungszeugnis, Bedürfnis- und Versicherungsnachweise eingereicht werden. Anschließend prüft die Behörde die Angaben und stimmt sich mit Polizei und Verfassungsschutz ab. Erst danach wird die Berechtigung erteilt. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sportschützen ihre regelmäßige Aktivität dauerhaft nachweisen müssen, während Jäger durch den Jagdschein automatisch ein anerkanntes Bedürfnis haben.

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